ABG

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Servicevertrags Vereinbarung

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der beim Kunden eingesetzten Registrierkasse(n) der Marke QUORiON. 
  2. Bei den Leistungen des Auftragnehmers handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 1151 ff ABGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

§ 2 Leistungen der Auftragnehmerin

1.    Die Auftragnehmerin wird folgende Leistungen erbringen:

  • Telefon-Support in Zusammenhang mit der Bedienung der Kassa (z.B. Vornahme von Preisänderungen oder Stornierungen, Artikelanlage, Zeiteinstellung) im Ausmaß von 2 Stunden / Jahr
  • Die Telefonservicezeiten sind: 

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 h sowie 13:30 – 15:30 h, 

Freitag von 08:00 – 12:00 h, wobei sich die Auftragnehmerin eine Änderung dieser Zeiten vorbehält;

  • Behebung kleinerer Störungen und Fehler im Kassen-Studio Brigitte e.U.
  • Unentgeltliche Überlassung eines Leihgeräts bis zu 48 Stunden bei Abholung am Sitz von Kassen-Studio Brigitte e.U.
  • Datensicherung 1 x pro Quartal nach Terminvereinbarung im Kassen-Studio Brigitte e.U. auf USB-Stick oder einem anderen geeigneten Speichermedium

2.    Zusätzliche, nicht in Absatz 1 genannte Leistungen (z.B. Softwareupdates, Hardwaretausch, Leihgerät für mehr als 48 Stunden, Schulungen, Support vor Ort) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und werden gesondert nach Zeitaufwand zu den Stundensätzen gemäß geltender Preisliste zuzüglich Fahrtspesen und sonstigen Auslagen verrechnet. 

3.    Klarstellend wird festgehalten, dass insbesondere die nachfolgenden Leistungen von diesem Servicevertrag ausgenommen sind: 

  • „Nachdrucken“ des Tagesberichts
  • Korrektur falscher Eingaben, die nicht rechtzeitig storniert wurden
  • Unterstützung im Falle der Prüfung durch die Finanzbehörden
    1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Leistungen vorübergehend einzustellen, sofern sich der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug befindet. Die Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungsausgleich.

§ 3 Vergütung

  1. Für die unter § 2 Abs 1 genannten Leistungen zahlt der Kunde der Auftragnehmerin eine jährliche Pauschale in Höhe von (lt. aktueller Preisliste) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Vorhinein jeweils zum 01.01. und ist mittels Lastschriftverfahren zu leisten. Die Rechnung ist ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im ersten Vertragsjahr erfolgt die Abrechnung anteilig zum Jahresende entsprechend dem Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum 31.12..
  3. Für die gemäß § 2 Abs 2 zu erbringenden Leistungen wird eine gesonderte Vergütung fällig, die nach den geltenden Stundensätzen nach Zeitaufwand bzw. gemäß Preisliste verrechnet wird. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Vertragsparteien behalten sich vor, ein abweichendes Vergütungsmodell einvernehmlich zu vereinbaren.
  4. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.

§ 4 Pflichten des Kunden

       Der Kunde verpflichtet sich, 

  1. der Auftragnehmerin im Rahmen der Wartungs- und Servicearbeiten ungehinderten Zugang zu den Registrierkassen sowie – soweit erforderlich - den dazugehörigen Systemen (z.B.  Netzwerk) zu gewähren. Dies gilt insbesondere für vereinbarte Wartungstermine oder im Falle von Störungen.
  2. die Registrierkassen sachgemäß zu bedienen und nur durch ausreichend geschultes Personal nutzen zu lassen. Unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Eingriffe oder Manipulationen sind zu unterlassen. 
  3. keine eigenmächtigen Änderungen an der Kassensoftware oder -hardware vorzunehmen, ohne vorherige Rücksprache mit der Auftragnehmerin. Dies betrifft insbesondere Systemupdates, den Anschluss externer Geräte oder das Einspielen von Fremdsoftware.
  4. auftretende Störungen oder Fehler unverzüglich der Auftragnehmerin zu melden, damit eine zeitnahe Fehlerdiagnose und Behebung erfolgen kann.
  5. regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung der Kassendaten durchzuführen, sofern dies nicht durch die Auftragnehmerin übernommen wird. Die Verantwortung für Datenverluste aufgrund unterlassener Datensicherungen liegt beim Kunden.
  6. zur eigenverantwortlichen Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die fristgerechte Erfüllung sämtlicher Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten gegenüber dem Finanzamt Sorge zu tragen. Die Auftragnehmerin übernimmt hierfür keine Haftung.

§ 5 Haftung

  1. Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt.
  2. Für Schäden, die durch die Auftragnehmerin lediglich leicht fahrlässig verursacht werden, haftet die Auftragnehmerin nur, sofern sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In einem solchen Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie für reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  4. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

§ 6 Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
  2. Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Vertragsparteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei auf Aufforderung dieser Vertragspartei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

§ 7 Datenschutz

  1. Die Vertragsparteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
  2. Sofern und soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden in seinem Auftrag verarbeitet, werden die Vertragsparteien vor Beginn der Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO abschließen.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Dieser Vertrag tritt mit Unterfertigung durch beide Vertragsparteien in Kraft und wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. 
  2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin. 

§ 10 Schlussbestimmungen

1.    Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Insbesondere finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien keine Anwendung, auch wenn in einer Rechnung oder in einem Bestellschein auf diese verwiesen wird und die andere Vertragspartei nicht widerspricht.

2.    Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.

3.    Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail gewahrt, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.

4.    Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

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